Pharmacies and hospitals

We offer a comprehensive service for customers from the pharmaceutical sector.

Your single Import - simple, fast and without minimum order quantity

Our pharmaceutical specialists will be happy to research medicines and pharmacy products for you that need to be procured internationally. We take over the complete handling of individual imports. This has to be done quickly: We are always aware that there is a patient behind every request. We are able to import for pharmacies and hospitals in many countries: For example, in Germany on the basis of AMG §73.3, in Switzerland according to HMG §20, in France on the basis of an ATU.


We are experts in individual imports and look forward to your inquiry!


What you can expect:

  • Expert advice on the import ability of international medicinal products

  • Very fast processing and delivery times

  • Call centre with 60+ hours availability per week

  • Webshop with currently 1.8 million products at favorable conditions

  • No minimum order quantities

  • Secure, GDP-compliant purchasing from qualified partners

  • GDP-compliant dispatch by by-pack, qualified logistics partners, or own fleet of vehicles

Welche Spezial-Arzneimittel und Betäubungsmittel wir importieren

Abhängig von Verfügbarkeit, Bezugsland und regulatorischen Anforderungen unterstützen wir unter anderem bei folgenden Produktgruppen:

Betäubungsmittel

Schwer verfügbare oder kontingentierte Produkte

Arzneimittel für seltene Krankheiten

Blutprodukte / Hämophiliepräparate

Impfstoffe

Tierarzneimittel

Präparate mit Gefahrstoff-Klassifizierung

Antivenine

Tiefkühlprodukte

Spezialprogramme & Sonderzugänge: NPP, CUP & GAP

Runge Pharma also offers procurement, import, storage, and distribution of medicines to be offered to patients only under specialised programmes:

  • Named Patient Progamme

  • Compassionate Use Programmes | Hardship Programmes

  • Global Access Programme

Gebündeltes Expertenwissen: FAQ für Apotheken & Kliniken

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für einen Einzelimport in der Schweiz, Deutschland und Frankreich?

Ein Einzelimport (Named Patient Supply) ist zulässig, wenn für einen konkreten Patienten eine ärztliche oder tierärztliche Verordnung vorliegt und im jeweiligen Inlandsmarkt kein therapeutisch gleichwertiges, zugelassenes oder verfügbares Präparat greifbar ist (z. B. bei fehlender Wirkstärke, abweichender Applikationsart oder akutem Engpass). Die Bestellung erfolgt stets rechtssicher über eine Apotheke oder Klinik:

  • Schweiz (Art. 20 HMG / Swissmedic): Schweizer Ärztinnen, Ärzte und Spitalapotheken dürfen im Ausland zugelassene oder akut nicht verfügbare Arzneimittel im Einzelfall für eine konkrete Verordnung importieren. Durch unsere direkte Grenzland-Infrastruktur in Lörrach profitieren Schweizer Kunden von zügiger Zollabwicklung, sowie extrem kurzen Lieferzeiten.

  • Deutschland (§ 73 Abs. 3 AMG & TAMG): Vorschriftsmäßige Beschaffung im Ausland zugelassener Human- und Veterinärarzneimittel zur Behebung akuter Lieferengpässe oder bei fehlender Inlandszulassung.

  • Frankreich (ATU / AAC – ANSM): Bereitstellung von Importpräparaten im Rahmen des französischen Härtefall- und Frühzugangssystems (Autorisation d’Accès Compassionnel).

Entstehen für Apotheken und Spitäler Kosten bei einer Verfügbarkeits- oder Preisanfrage?

Nein. Sämtliche Recherchen, Importfähigkeitsprüfungen und Kostenvoranschläge durch unser pharmazeutisches Fachpersonal sind für Apotheken, Spitalapotheken und Kliniken zu 100 % kostenlos und unverbindlich.

Wie unterscheidet sich ein Compassionate Use Programm von einem regulären Einzelimport?

Ein regulärer Einzelimport setzt voraus, dass das Arzneimittel in mindestens einem Land der Welt offiziell zugelassen ist. Ein Compassionate Use Programm ermöglicht hingegen den ethischen Zugang zu noch nicht zugelassenen Prüfpräparaten aus laufenden klinischen Studien.

Wer trägt die Kosten bei Spezial- und Härtefallprogrammen?

Bei behördlich genehmigten Compassionate Use Programmen stellen Pharmahersteller die Präparate häufig kostenlos zur Verfügung. Bei Named Patient und Global Access Programmen erfolgt die Kostenübernahme nach individueller Prüfung durch Krankenkassen, Krankenversicherer, Beihilfestellen oder im Rahmen von Klinik-Sonderbudgets.

Können Spezialprogramme auch für Tierarzneimittel durchgeführt werden?

Ja. Auch im Bereich der Veterinärmedizin begleiten wir spezialisierte Import- und Härtefalllösungen für Tierkliniken und Fachtierärzte im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sowie internationaler Sonderregelungen.

Jetzt Verfügbarkeit prüfen oder Härtefall-Programm anfragen